Gemeint sind hier bei die “gegenerische” Haftpflichtversicherung. Vielen Autofahrern ist es schon einmal passiert, man hat einen Unfall, was alleine ja schon schlimm genug ist und dann geht der Prozess mit den Versicherungen los. Gerade wenn man keinen Anwalt einschaltet. Klar, die Versicherung vom Unfallgegner möchte immer so wenig wie möglich selbst zahlen, das ist ja auch wirtschaftlich verständlich doch sollten manche Versicherer nicht vergessen, dass sie es mit Menschen zu tun haben….die außerdem auch nicht gerade scharf auf einen Unfall gewesen sind.

  • Eine Regulierung nur mit Rechnung. Manch ein Sachbearbeiter bei der Versicherung verlangt von einem vor der Auszahlung der Schadenssumme die Rechnung der Reparaturkosten, obwohl ein Sachverständigengutachten vorliegt. Dieses Gutachten reicht unbedingt aus, um mit der Versicherung der Gegenpartei abzurechnen. Ob und wie man sein Auto reparieren lässt ist alleine Entscheidung des Halters.
  • Manche Versicherungen versuchen, bei der Schadensregulierung auf der Basis eines Sachverständigengutachterens die bei der Reparatur fällige Mehrwertsteuer zu erstatten. Dies ist so nicht ohne weiteres zulässig, denn die Mehrwertsteuer muss in der Höhe erstattet werden, in der sie auch tatsächlich angefallen ist, sollte die Reparatur z.B. günstiger aus gefallen sein. Man muss mit der Reparatur nicht warten, bis die Versicherung Bereitschaft zur Regulierung signalisiert, auch wenn Versicherungen dies oft proklamieren.
  • Viele Versicherungen versuchen sich seit eh und je vor der Zahlung eines Nutzungsausfalles zu drücken, wenn man auf einen Mietwagen verzichtet. Doch man kann diesen Schaden von der Versicherung erstattet bekommen. Auch wenn man den Schaden selber repariert oder es kostengünstig von Freunden erledigen lässt.

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