Eine neue Änderung in der Straßenverkehrsordnung, für die Pflicht für Winterreifen, soll dies möglich machen. Auch Bußgelder bei Verstößen werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer möchte das Gesetz bzw. die Änderung der Straßenverkehrsordnung noch kurzfristig durchdrücken und so lange aufrecht erhalten, bis es eine entsprechende EU-Regelung gibt. Ramsauer reagiert damit auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg, wonach Bußgelder bei Verstößen gegen die in diesem Punkt bislang unklar formulierte STVO verfassungswidrig sei. Derzeit ist nur geregelt, dass die Fahrer eines Autos die Bereifung an die Wetterlage anzupassen haben, doch ab welchem Wetter es erforderlich ist Winterreifen aufzuziehen, das ist nicht eindeutig geregelt. Bislang mussten die Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen erwischt wurden 20 – 40 Euro zahlen. Dieser Bußgeldkatalog muss neu überarbeitet werden. Die Strafen werden sicherlich höher ausfallen.

Eine Winterreifenpflicht so zu formulieren, dass sie juristisch nicht angreifbar ist, stellt keine leichte Aufgabe für Ramsauer dar. Ein Vorschlag von Hessens Verkehrsminister dieter Posch ist z.B. eine Pflicht für Winterreifen von Oktober bis Ostern einzuführen und durch zu setzen. Ramsauer hofft auf eine europaweite Lösung, bei der dann auch eine einheitliche Kennzeichnung der Reifen erreicht werden soll.

Die Winterreifen-Händler reiben sich bereits die Hände, denn sie versprechen sich von einem Möglichen Gebot einen großen Mehrgewinn. So könnten die Winterreifenverkäufe um bis zu 20% steigen, glauben die Experten.

Das könnte Sie auch interessieren: